Ablauf und Kostenübernahme:

  1. Sie rufen mich an oder schreiben mir eine E-Mail und wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.
  1. Im Erstgespräch lernen Sie mich und die Praxis kennen und können mir Ihr Anliegen schildern. Sie erhalten von mir Informationen zu den Rahmenbedingungen einer möglichen Behandlung sowie weitere Unterstützungsangebote.
  1. In den ersten Sitzungen beginnt die diagnostische Abklärung und anschließend wird eine gemeinsame Entscheidung getroffen für das weitere Vorgehen.
  1. Für jede Sitzung wird eine Honorarnote ausgestellt, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können um einen Teil der Kosten zurückerstattet zu bekommen.
  1. Die Dauer einer gesamten Behandlung hängt von den individuell vereinbarten Therapiezielen ab. Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Am Anfang der Behandlung sind Sitzungen in ein- bis zweiwöchentlichem Rhythmus sinnvoll. Die Frequenz wird dann im weiteren Verlauf individuell angepasst. Für Intensivbehandlungen können bis zu vier Sitzungen in der Woche stattfinden.

Absageregelung:

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mindestens 48 Stunden vor unserem vereinbarten Termin, per Telefon (Anruf) abzusagen. Bei kurzfristig abgesagten Einheiten, Vergessen oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig. Eine Rückerstattung über die Krankenkasse ist in diesem Fall nicht möglich.

Verschwiegenheitspflicht:

Gemäß dem § 15 Psychotherapeutengesetz (BGBI. Nr. 361/1990) und des § 37 Psychologengesetzes (BGBl 360/1990) unterliege ich als Klinische- und Gesundheitspsychologin und Psychotherapeutin der Verschwiegenheitspflicht – dies betrifft sowohl den Inhalt als auch die Inanspruchnahme der Behandlungen. Diese streng berufsrechtlich normierte Verschwiegenheitspflicht über Geheimnisse gegenüber Dritten ist die Grundlage für das besondere Vertrauensverhältnis in der Beziehungsarbeit zwischen PsychologInnen/ PsychotherapeutInnen und PatientInnen/ KlientInnen und dient zum Schutze dessen, damit eine erfolgreiche Behandlung gewährleistet werden kann.

Manchmal ist es für die Therapie notwendig und nützlich mit anderen Berufsgruppen  wie ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, TherapeutInnen anderer Heilberufe etc.) zusammenzuarbeiten – dies passiert selbstverständlich nur nach Einholung Ihres Einverständnisses.

https://www.psychotherapie.at/psychotherapeutinnen/rechtsinformationen/psychotherapiegesetz/psychotherapiegesetz-14-15

https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Medizin-und-Gesundheitsberufe/Berufe-A-bis-Z/Klinische-Psychologin,-Klinischer-Psychologe.html