Ablauf und Kostenübernahme:
Absageregelung:
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mindestens 48 Stunden vor unserem vereinbarten Termin, per Telefon (Anruf) abzusagen. Bei kurzfristig abgesagten Einheiten, Vergessen oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig. Eine Rückerstattung über die Krankenkasse ist in diesem Fall nicht möglich.
Verschwiegenheitspflicht:
Gemäß dem § 15 Psychotherapeutengesetz (BGBI. Nr. 361/1990) und des § 37 Psychologengesetzes (BGBl 360/1990) unterliege ich als Klinische- und Gesundheitspsychologin und Psychotherapeutin der Verschwiegenheitspflicht – dies betrifft sowohl den Inhalt als auch die Inanspruchnahme der Behandlungen. Diese streng berufsrechtlich normierte Verschwiegenheitspflicht über Geheimnisse gegenüber Dritten ist die Grundlage für das besondere Vertrauensverhältnis in der Beziehungsarbeit zwischen PsychologInnen/ PsychotherapeutInnen und PatientInnen/ KlientInnen und dient zum Schutze dessen, damit eine erfolgreiche Behandlung gewährleistet werden kann.
Manchmal ist es für die Therapie notwendig und nützlich mit anderen Berufsgruppen wie ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, TherapeutInnen anderer Heilberufe etc.) zusammenzuarbeiten – dies passiert selbstverständlich nur nach Einholung Ihres Einverständnisses.